Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Mahnt nachvollziehbare Grundsteuerbewertung an

Der Zentralverband Gartenbau e. V. will keine Verschiebung der Grundsteuerbelastung in Richtung Betriebe.

Der Zentralverband Gartenbau e. V. will keine Verschiebung der Grundsteuerbelastung in Richtung Betriebe. Bild: GABOT.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Aus für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer beschlossen. Die Regelungen des Bewertungsgesetzes, die den Einheitswert des Grundvermögens als Bemessungsgrundlage festlegen, sind verfassungswidrig. Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass seit dem Jahr 1964, obwohl erforderlich, keine neue Einheitsbewertung mehr vorgenommen wurde. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) fordert bei der Einführung einer neuen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sicherzustellen, dass eine Mehrbelastung vermieden wird und es vor allem zu keiner Verschiebung der Grundsteuerbelastung in Richtung Betriebe kommt.

„Mit der Entscheidung des Gerichtes haben wir gerechnet. Nun gilt es aber, eine nachvollziehbare Bemessungsgrundlage für Bewertung zum Zweck der Grundsteuererhebung zu schaffen. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Belastungsverschiebung in Richtung Betriebe gibt. Deshalb ist es bei allem Zeitdruck wichtig, dass vor Einführung einer neuen Bemessungsgrundlage eine Verprobung über die tatsächlichen Auswirkungen auf die Steuerlast erfolgt“, so ZVG-Präsident Jürgen Mertz in einer ersten Einschätzung.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 neue Bewertungsregelungen für die Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Grundsteuer zu schaffen. Gelingt ihm dies, so dürfen die alten Einheitswerte noch bis 31. Dezember 2024 als Bemessungsgrundlage angewandt werden. (ZVG)

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