Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Mahnt Grundsteuerreform mit Augenmaß an

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) mahnt bei der anstehenden Grundsteuerreform Augenmaß und Bedacht an. Insbesondere warnt er vor Schnellschüssen bei der Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung.

Gärtnereien liegen oftmals in Wohnortnähe. Bild: GABOT.

„Da viele Gartenbaubetriebe in direkter Ortslage oder in Ortsrandlagen angesiedelt sind, wären durchaus Konstellationen denkbar, in denen Grundstücke als Bauland ausgewiesen sind, aber noch zum Betrieb einer Gärtnerei gehören und für diese auch betriebsnotwendige Flächen darstellen“, betont stellvertretende ZVG-Generalsekretärin Romana Hoffmann anlässlich der heutigen Befassung des Gesetzpaketes im Bundesrat. Denkbar wäre dies auch für Gewerbebetriebe in baurechtlichen Mischgebieten. Im Gesetz sollte daher klargestellt werden, dass Grundstücke von wirtschaftenden Betrieben nicht mit der Grundsteuer C belegt werden können.

Dies gilt umso mehr, als es nach Plänen der Regierung ausreichend sein soll, dass die Grundstücke nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden können. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung sowie zivilrechtliche Gründe, die einer Bebauung entgegenstehen, sollen dabei unbeachtlich sein.

Dagegen begrüßt der ZVG Vereinfachungen bei der Bewertung von Gewächshäusern. Hier muss künftig nicht mehr, entgegen früherer Pläne, innerhalb eines Gewächshauses zwischen reiner Produktionsfläche und z. B. dem Arbeitsraum zum Stecken unterschieden werden. (ZVG)

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