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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Kritisiert weitere Verschärfung der Düngeverordnung
Als äußerst bedauerlich wertet der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die jüngsten Entwicklungen zur weiteren Anpassung der Düngeverordnung. Mit der geplanten Verschärfung wird nicht nur die Vermarktungsfähigkeit vieler Gemüsearten in Frage gestellt. Die Ausweitung der Sperrfristen für Festmist werden höchstwahrscheinlich erhebliche Investitionen durch geforderte Lagerkapazitäten erfordern.
„Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass unter einer pauschalen Düngung unter Bedarf die Warenqualitäten leiden werden“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz nach dem heutigen Länder- und Verbändegespräch-Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Nach wie vor bleibt unverständlich, dass die Kommission nicht bereit ist, die Wirkung der 2017 novellierten Düngeverordnung abzuwarten. Keinesfalls dürften die Betriebe bei der Umsetzung der neuen Anforderungen allein gelassen werden, so Mertz.
Vor dem Hintergrund, dass die Stoffstrombilanzverordnung vollumfänglich vorgezogen werden soll, muss zwingend der Geltungsbereich eingeschränkt werden. Eine Stoffstrombilanz für Kulturen des Zierpflanzenbaus, des Obstbaus oder der Baumschulen ist fachlich unverhältnismäßig. Die Besonderheiten des Gartenbaus müssen in der Evaluierung berücksichtigt werden.
Hintergrund
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat und weitere zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft gefordert. Obwohl die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung nicht Gegenstand des Verfahrens war, sieht die Europäische Kommission auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit einem Mahnschreiben leitet die Kommission ein sogenanntes Zweitverfahren ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat.
Die aktuellen Vorschläge sollen am 28. August 2019 in Brüssel vorgestellt und so die drohenden Strafzahlungen abgewendet werden. Die Vorschläge sehen unter anderem vor, den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen, sowie die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern.
Vor allem die pauschale Absenkung der erforderlichen Düngemenge und die starke Verminderung des Einsatzes von organischen Düngern in den roten Gebieten wird vom Berufsstand kritisch gesehen. (ZVG)

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