Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Kritisiert Ausweitung der Stoffstrombilanz

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat seine Kritik an einer potenziellen Ausweitung der Vorgaben einer Stoffstrombilanz auf Gemüse- und Erdbeerbetriebe bekräftigt.

Eine potenzielle Ausweitung der Vorgaben einer Stoffstrombilanz würde auch Erdbeerbetriebe betreffen. Bild: GABOT.

„Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau steht in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung und führt zu keinen neuen Erkenntnissen“, betonte Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG, am 6. November 2023 bei einer öffentlichen Anhörung im Ernährungsausschuss des Bundestages.

Bekanntermaßen gebe es Kulturen im Gemüsebau, bei denen es eine Herausforderung sei, die Nährstoffüberschüsse zu minimieren. Zu diesem Konflikt trage die Stoffstrombilanz allerdings keinerlei Lösungsansatz bei.

Wenn Nährstoffüberschüsse reduziert werden sollen, wäre eine Förderung der Technik hilfreicher als eine weitere bürokratische Dokumentationspflicht für den einzelnen Betrieb. Die Umsetzung im Detail schadet eher dem Gemüsebau und ist insbesondere für kleine und diverse Betriebe nahezu gar nicht realisierbar. Der Gemüsebau sollte daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden.

Der Bundestag hatte am 19. Oktober 2023 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes beraten und zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf ist mittels der vorgesehenen Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung geplant, den Anwendungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung deutlich auszudehnen und letztlich eine Vielzahl von Betrieben in die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz einzubeziehen. Dies würde den heimischen Gemüsebau ebenso betreffen wie die Erdbeerproduktion im Freiland. (ZVG/BfG)

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