Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Keine höhere Sicherheit bei Biozid-Produkten erwartet

Mit Bedauern nimmt der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) die Entscheidung des Bundesrates zur Biozid-Verordnung zur Kenntnis.

Am 12. Mai 2021 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze strengere Regeln für den Verkauf von Biozidprodukten beschlossen. Bild: GABOT.

Die nun beschlossene Neufassung mit dem Selbstbedienungsverbot für eine Reihe von Biozid-Produkten wird nach Ansicht des ZVG keineswegs eine höhere Sicherheit bringen. Stattdessen ist zu befürchten, dass die Kunden auf den (ausländischen) Onlinehandel ausweichen werden.

„Vom geplanten Selbstbedienungsverbot sind Produkte betroffen, die ausdrücklich als Verbraucherprodukte zugelassen sind und ein niedriges Gefährdungspotenzial aufweisen, beispielsweise Ameisenköder oder Mittel zur Fernhaltung von Schädlingen“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Der Inhalt des Abgabegespräches werde keinen Zusatznutzen bringen, da es sich letztlich mit der Gebrauchsanweisung decke. Außerdem könne auch eine Beratungspflicht nicht sicherstellen, dass die Anwendungsbestimmungen eingehalten werden.

Von daher begrüßt der ZVG die Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Abgabegespräch mit der Aufforderung, eine bürokratieärmere und verbraucherfreundlichere Lösungen abzuwägen. Des Weiteren fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, das tatsächliche spezifische Risiko der Produkte zu prüfen und gegebenenfalls für bestimmte Produkte Ausnahmen von dem Selbstbedienungsverbot vorzusehen.

Mit dem Verordnungsentwurf verschärft der Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Biozidprodukteverordnung deutlich. Die Vorschriften führen zu uneinheitlichen Regelungen im Binnenmarkt und belasten somit den kleinen und mittelständischen gärtnerischen Fachhandel sowie Verwaltung gleichermaßen.

Hintergrund: Am 12. Mai 2021 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze strengere Regeln für den Verkauf von Biozidprodukten beschlossen. Demnach sollen künftig bestimmte Biozidprodukte nur noch nach Beratung durch Fachpersonal verkauft werden dürfen und unterliegen einem Selbstbedienungsverbot.

Dies betrifft in besonderem Maße auch Einzelhandelsgärtnereien, Gartenfachmärkte und Gartencenter, da hier oftmals Produkte zur Bekämpfung von Insekten, Mäusen und anderen Nagetieren sowie andere Mittel als Fernhaltung und Köder verkauft werden. (ZVG)

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