Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: "Jede helfende Hand wird derzeit gebraucht"

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Damit wird eine wichtige Forderung des ZVG erfüllt und das Verfahren der Beschäftigungsaufnahme für Saisonarbeitskräfte deutlich erleichtert.

Das Verfahren der Beschäftigungsaufnahme für Saisonarbeitskräfte wird deutlich erleichtert. Bild: GABOT.

„Angesichts der derzeitigen Situation wird jede helfende Hand für die Grundversorgung der Bevölkerung gebraucht“, betont der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gemüse (BfG) Christian Ufen.

„Ohne Saisonarbeitskräfte sind Pflanzen, Pflege und Ernte nicht im notwendigen Maße für die derzeitige und spätere Grundversorgung mit Obst und Gemüse aufrecht zu erhalten“, führt der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Obstbau Jens Stechmann aus.

Der ZVG hatte wiederholt auf die nötige Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften hingewiesen. Neben der Forderung von Einreisemöglichkeiten von Arbeitskräften aus EU-Mitgliedstaaten sprach er sich auch für Beschäftigungsmöglichkeiten von Asylbewerbern aus.

Unabhängig davon bemühen sich die Betriebe weiterhin um Mitarbeiter aus der heimischen Wirtschaft. Hier gibt es bereits gute Beispiele mit Kurzarbeitern anderer Branchen und weiteren Helfern. Das große Interesse der Bevölkerung an einer Unterstützung der Betriebe wird dankend angenommen, kann aber den derzeit großen Arbeitskräftebedarf nicht decken.

Hintergrund

Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020. Sie gilt für Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist, Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten. Sie ermöglicht außerdem die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung und für Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt. Damit wird auch eine deutliche Verbesserung für Drittstaatsangehörige erreicht, die bisher im Hotel- und Gaststättenbereich tätig waren. Mit der Globalzustimmung folgt die Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums. (ZVG)

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