Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Infektionsschutzgesetz vom Bundesrat gebilligt

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) wird sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Öffnungsmöglichkeiten des gärtnerischen Fachhandels einsetzen.

Das neue Infektionsschutzgesetz ist jetzt vom Bundestag beschlossen worden und hat gestern den Bundesrat passiert. Grafik: GABOT.

„Mit dem uns entgegengebrachten Vertrauen werden wir sorgsam umgehen“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Bereits im vergangenen Jahr habe man frühzeitig strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen entwickelt und den Betrieben Hilfestellungen geboten.

Zusätzlich sei der wichtige emotionale Beitrag der gärtnerischen Produkte in den vergangenen Monaten deutlich geworden, so Mertz. Die Beschäftigung mit dem eigenen Garten und der Aufenthalt im öffentlichen Grün helfe den Menschen nachweislich, Reisebeschränkungen und andere Einschränkungen auszugleichen.

Mit hohen Decken, großen, offenen Märkten mit großflächigen Lüftungsmöglichkeiten und Freiflächen seien die Rahmenbedingungen der Verkaufsflächen ebenfalls günstig. Nicht zuletzt werde das Einkaufsgeschehen insgesamt entzerrt.

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) ist jetzt vom Bundestag beschlossen worden und hat gestern den Bundesrat passiert. Demnach werden Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte und der Großhandel genauso wie der Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Drogerien und der Buchhandel behandelt.

Hintergrund:

Mit dem gestern vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beratenen und abgestimmten Infektionsschutzgesetz will der Bund ein einheitliches Vorgehen in den Bundesländern erreichen und die Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens intensivieren.

Dort wo die Bundesregelungen strenger sind als die Landesregelungen, gelten die Bundesregelungen nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt unmittelbar. Dort wo die Länder schärfere oder der Bundesregelung widersprechende Regelungen haben, gehen die Landesregelungen erstmal vor. Hier müssen, damit die Gärtnereien geöffnet werden dürfen, die Infektionsschutzverordnungen entsprechend angepasst werden. (ZVG)

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