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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Fordert Verbesserungen für die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln
„Insbesondere der Gartenbau mit seiner Vielzahl an kleinen Kulturen leidet unter den teils vollständig fehlenden Bekämpfungsmöglichkeiten für Schädlinge und Krankheiten. Die Herausforderungen, Lösungen für Lückenindikationen zu schaffen, sind drängender denn je“, erklärt Umweltexperte und stellvertretender ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. „Trotz erster guter Ansätze im Verordnungsentwurf bedarf es grundlegender weiterer Vereinfachungen im Zulassungsverfahren,“ so Brinkjans weiter.
Dringend benötigt werde ein Paradigmenwechsel, indem nicht mehr einseitig auf eine gefahrenbasierte Bewertung der Wirkstoffe abgestellt wird. Vielmehr müsse vorrangig eine wissenschaftlich fundierte Risikoabwägung vorgenommen werden. Der konkrete Nutzen und der Beitrag für die Nachhaltigkeit und Lebensmittelsicherheit müssen zwingend in die Entscheidungsprozesse einfließen.
Der ZVG fordert, dass sich der Vorschlag der Kommission nicht nur auf biologische Mittel konzentriert. Auch für die Zulassung neuer chemisch-synthetischer Wirkstoffe benötigt es substanzielle Verbesserungen. Dazu zählt die tatsächliche gegenseitige Anerkennung aller in einer Zulassungszone zugelassenen Pflanzenschutzmittel, ohne die Möglichkeit von Sonderwegen einzelner Mitgliedstaaten.
Für den Fortschritt zum Schließen von Indikationslücken bei minor uses sieht der ZVG dringenden Nachbesserungsbedarf. Dafür sei es dringend erforderlich, eine prioritäre Verfahrenssteuerung für Pflanzenschutzmittel für kleine Kulturen vorzusehen.
Weiterhin muss die Durchführungsverordnung 2023/564 zur Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dringend angepasst werden. Auf die verpflichtende Aufzeichnung des BBCH-Stadiums und der EPPO-Codes, der Art der Verwendung, des georeferenzierten Standorts und der Uhrzeit der Anwendung muss verzichtet werden. Sie bringen für die Gartenbaubetriebe ein deutliches Mehr an Bürokratie ohne entsprechenden Nutzen. (ZVG)

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