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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Fordert Hilfen für Gärtnereien mit Gastro-Bereich
In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bittet ZVG-Präsident Jürgen Mertz darum, die betroffenen Unternehmen des Gartenbaus mit Restaurant- bzw. Cafébetrieb in die Förderregularien für die Restaurants mit aufzunehmen und so eine Gleichbehandlung zum Lebensmittelhandwerk herzustellen.
„Auch zahlreiche Gartenbaubetriebe und Gartencenter haben Gastronomiebereiche und könnten als sogenannte verbundene Unternehmen von den Hilfen für den Gastrobereich profitieren“, betont Mertz in dem Schreiben.
Allerdings machen diese Betriebsteile bei den allermeisten Gartenbaubetrieben ebenso wie Bäckereien, Fleischereien usw. nicht 80% des Gesamtumsatzes des Betriebes aus. Damit erfüllen sie bislang nicht die Voraussetzungen für die Beantragung der Corona-Hilfen.
Medienberichten zufolge sollen nun Bäckereien und Fleischereien mit angeschlossenem Imbiss bzw. Café Corona-Hilfen entsprechend der Regelungen für Restaurants beantragen können, ohne dass es erforderlich ist, dass von diesem Gastroteil 80% des Gesamtumsatzes erwirtschaftet wird. Da die Bedingungen vergleichbar sind, bittet der ZVG um eine entsprechende Berücksichtigung von Gärtnereinen oder Gartencentern mit Café- oder Restaurantbetrieb. Ebenso betroffen wären viele Unternehmen der Obst-, Gemüse- und Weinproduktion mit angeschlossen Hofcafés oder -restaurants.
Hintergrund: Im Zuge der Schließung von Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen im November wurden für die betroffenen Unternehmen außerordentliche Wirtschaftshilfen angekündigt. Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten sind demnach antragsberechtigt, wenn mehr als 80% des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75% des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. (ZVG)

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