Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: CO2-Ausweitung auf Brennholz ablehnen

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) appelliert anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie an die Abgeordneten, sich gegen die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Holz auszusprechen. Andernfalls drohe die Verteuerung des klimaneutralen Energieträgers.

Der ZVG spricht sich gegen die CO2-Ausweitung auf Brennholz aus. Bild: GABOT.

Die Einbeziehung von Holz in den Geltungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erschwert jede entsprechende Investition, um auf nichtfossile Energiequellen umzusteigen", betonte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. Es bedarf nicht weniger Anreize, sondern mehr, um die Abhängigkeit von Öl, Gas und Kohle zu ändern.

Um eine mögliche Ausweitung der CO2-Bepreisung zu vermeiden, müssen die Waren der Positionen 4401 und 4402 der Kombinierten Nomenklatur von der Ausweitung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ausgenommen werden. Dann würde Brennholz auch nicht der CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel unterworfen werden.

Hintergrund: Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEHG beschlossen. Unter anderem soll die Beschränkung des BEHG auf die Hauptbrennstoffe ab 1. März 2023 beendet und Abfall in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Mit dieser Erweiterung würde auch Holz, und damit auch Holzhackschnitzel oder Altholz, miterfasst werden. Diese Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Holz als Brennstoff würde für Gartenbaubetriebe eine unzumutbare Kostenbelastung bedeuten. (ZVG)

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