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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Blumentöpfe sind keine Verpackung
Künftig soll als Verpackung gelten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, die nur für den Verkauf und Transport bestimmt sind". Die Einordnung als Nicht-Verpackung soll ergänzend dazu lauten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die in Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Produktionsphasen verwendet werden oder dazu bestimmt sind, zusammen mit der Pflanze verkauft zu werden".
Mit diesen beiden Definitionen ist klar, dass Blumentöpfe in der gärtnerischen Produktion künftig nicht mehr als Verkaufsverpackungen anzusehen sind und somit Lizenzentgelte für die Beteiligung an einem dualen Rücknahmesystem entfallen.
Für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt Frank Werner, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ) im ZVG, diese Regelungen ausdrücklich: „Wir haben immer mit dem ZVG auf die unsäglichen und schwierig umsetzbaren Einordnungen als Verpackung hingewiesen und haben uns über unsere Mitwirkung im europäischem Verband COPA für eine Änderung eingesetzt. Wir begrüßen zudem, dass die vom ZVG kritisierte Einbeziehung von Transportverpackungen im Trilog abgelehnt wurde."
Das Trilog-Ergebnis muss nun noch vom Rat, Parlament und Kommission bestätigt werden. Im europäischen Rat wird der Text voraussichtlich am 25. März zur Genehmigung vorgelegt. Der vorläufige Abstimmungstermin im EU-Parlament ist der 22. April. Der Regelungen sollen 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. (ZVG)

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