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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Begrüßt Übergangsregelung für elektronische Kassensysteme
Der ZVG hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass der Zeitplan für die Einführung der neuen Anforderungen unrealistisch ist und die technischen Voraussetzungen noch nicht vorhanden sind, unter anderem in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Anwendungserlass (§ 146a AO).
Dass auf der Sitzung der Arbeitsgruppe der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder am 25. und 26. September 2019 beschlossen wurde, zumindest eine sogenannte Nichtaufgriffsregelung bis zum 30. September 2020 hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen vorzusehen, war dringend erforderlich. Aktuell sind noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich. Die ersten werden voraussichtlich erst im Oktober 2019 verfügbar sein. Es war daher absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung der Kassen in Deutschland bis zum Stichtag 1. Januar 2020 nicht mehr möglich ist.
„Den Unternehmen des Gartenbaus wird somit mehr Zeit eingeräumt, ihre elektronischen Kassensysteme mit passenden Sicherheitseinrichtungen auszustatten“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Auch wer die Anschaffung neuer Registrierkassen plant, weil die bisher eingesetzten Systeme nicht mehr nachrüstbar sind, habe jetzt mehr Zeit.
Genauso richtig ist der Beschluss – so Mertz weiter – dass die Meldung der Kassensysteme an die Finanzverwaltung erst erfolgen müsse, wenn es dazu ein elektronisches Meldeverfahren gibt. „Ich wünsche mir für die Zukunft, dass den Unternehmen erst Pflichten auferlegt werden, wenn diese auch wirklich technisch umsetzbar sind“. (ZVG)

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