Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Begrüßt spätere Umsetzung der Düngeverordnung

Der ZVG begrüßt spätere Umsetzung der Düngeverordnung - fachliche Schwächen bleiben. Bundesrat stimmt Novelle zu.

Grundlage für die aktuelle Verordnung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Dieser hatte am 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Zudem seien die Nitratwerte im deutschen Grundwasser zu hoch. Bild: GABOT.

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt, dass Teile der jetzt im Bundesrat beschlossenen neuen Düngeverordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Wichtige fachliche Unzulänglichkeiten bleiben aber.

„Wir haben uns wiederholt und mit Nachdruck für eine Berücksichtigung der Anforderungen im Gemüsebau ausgesprochen“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz.

Unter einer pauschalen Düngung unter Bedarf werden die Warenqualitäten leiden und damit die Vermarktungsfähigkeit bedroht. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gemüsebaues im Vergleich zum europäischen Anbau deutlich geschwächt. Dies ist auch kontraproduktiv im Sinne der „Lebensmittelverschwendung“.

Kritisch ist in den Augen des ZVG auch das vorgeschlagene Ausbringungsverbot für Festmiste oder Komposte vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar. Dies führt insbesondere für die Betriebe, die in diesem Zeitraum Erntereste wie zum Beispiel von Tomaten, Paprika und Gurkenpflanzen aus den Gewächshäusern sowie für Betriebe, die Putzabfälle nach der Aufbereitung z. B. bei Porree und Kopfkohlen wieder auf der Fläche ausbringen müssen, zu erheblichen Erschwernissen. Dies gilt ebenso für Pilzbetriebe, die den Kompost der Produktion auszubringen haben.

In einem Schreiben an die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, den Bundesratspräsident Dietmar Woidke und die Fachminister der Länder hatte Mertz darauf hingewiesen, dass derzeit im Gemüsebau nicht absehbar ist, welche exakten Fruchtfolgen, Flächenbelegung und Pflanz– sowie Erntetermine dieses Jahr erfolgen werden. Von daher sollten die Regelungen erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. (ZVG)

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