Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Begrüßt EU-Entscheidung zur Nitratrichtlinie

Der ZVG ist erleichtert über das Ende des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Dennoch bleiben Kritikpunkte an der Düngeverordnung bestehen. Der ZVG fordert praxisgerechte Erleichterungen und eine Einschränkung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanz.

Der Zentralverband Gartenbau begrüßt EU-Entscheidung zur Nitratrichtlinie. Bild: GABOT.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zeigt sich erleichtert, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt hat. Die bisherigen Kritikpunkte an der Düngeverordnung bleiben aber.

„Die drohenden Strafzahlungen sind vom Tisch, die Sorgen der Betriebe allerdings nicht", betont die Geschäftsführerin der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG, Laura Lafuente.

Das Bundeskabinett hat am 31. Mai 2023 den vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen, es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für den ZVG bleibt es dabei von großer Bedeutung, praxisgerechte Erleichterungen zu schaffen und keine überhöhten Vorgaben zur Abgabe von Betriebsdaten vorzugeben. Ordnungsgemäß, nach guter fachlicher Praxis, düngende Betriebe müssen auch in den sogenannten „Roten Gebieten" Erleichterungen bei der Düngung bekommen können.

Notwendig ist es auch, den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz einzuengen. Die dort geregelte betriebliche Bilanzierung für Stickstoff und Phosphat ist angesichts der Kulturvielfalt des Zierpflanzenbaus, des Obstbaus und der Baumschulen unverhältnismäßig bis undurchführbar. (ZVG)

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