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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Begrüßt Bundesrat-Kritik an EU-Agrarstatistikverordnung
„Die EU-Kommission versucht, mit dem Verordnungsvorschlag das Rad neu zu erfinden“, kritisiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Mit dem Vorschlag der Kommission sollen Anforderungen an die Datenerhebung in der Landwirtschaft und damit auch im Gartenbau gebündelt werden. Allerdings bringt die geplante massive Ausweitung von Datenerfassungen und Datenmeldungen keinen erkennbaren Nutzen, belasten die Betriebe aber sehr.
Unter anderem soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben nicht mehr alle fünf Jahre sondern jährlich stattfinden. Zudem ist eine elektronische Meldepflicht für alle Kulturen vorgesehen.
Die Umsetzung in Deutschland mit den Datenerhebungen nach NEPTUN bzw. PAPA reicht nach Einschätzung des ZVG auch weiterhin aus, die Anforderung an Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln abzudecken. Seit dem Jahr 2000 werden regelmäßig Erhebungen zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel in den wichtigsten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen Deutschlands durchgeführt.
Der Vorschlag legt allgemeine Angaben zur Statistik über die Anwendung von Betriebsmitteln fest, ohne dies ausreichend zu begrenzen oder zu konkretisieren. Der Regelungsinhalt der Durchführungsverordnungen muss klar umrissen sein und in seinen Auswirkungen auf einen möglichen Erhebungsumfang strikt begrenzt werden.
Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag die Möglichkeit vor, spezifische, bisher nicht näher beschriebene Ad-hoc-Erhebungen einzuführen, die die regelmäßig erhobenen Daten ergänzen. Der ZVG lehnt diese als völlig unbestimmt ab. Er warnt vor einem massiven Mehraufwand für die gärtnerischen Betriebe.
Hintergrund:
Die EU-Kommission (KOM) hat den Vorschlag zur zweiten Agrarstatistik-Rahmenverordnung (Statistics on Agricultural Input and Output (SAIO)) vorgelegt, zu dem der Bundesrat nun Stellung bezog. Die Länder kritisieren u.a., dass die Belastung der Auskunftspflichtigen und der Verwaltungsebene deutlich ansteigt. Die Bundesregierung soll sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Regelungsinhalt der Durchführungsverordnungen klar umrissen und in seinen Auswirkungen auf einen möglichen Erhebungsumfang strikt begrenzt wird. (ZVG)

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