Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Ausgestaltung des Abwehrschirmes entscheidend

Grundsätzlich begrüßt der Zentralverband Gartenbau (ZVG), dass sich die Bundesregierung bewegt und einen „Wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ angekündigt hat.

Das Kleinbeihilfenprogramm der BLE bezieht den Unterglasanbau von Obst und Gemüse mit ein, lässt aber den Zierpflanzenbau weiter außen vor. Bild: GABOT.

„Für den Gartenbau ist es unabdingbar, dass all seine Unternehmen von der Strompreis- und Gaspreisbremse profitieren können“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz nach Bekanntwerden der ersten Details.

Die Gartenbauunternehmen haben von den bisherigen Krisen- und Hilfsprogrammen nicht oder nur zum geringen Teil partizipiert. Das nun gestartete Kleinbeihilfenprogramm der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bezieht immerhin den Unterglasanbau von Obst und Gemüse mit ein, lässt aber den Zierpflanzenbau weiter außen vor. Deshalb sei die Sorge wohl verständlich, dass der Gartenbau oder Teile davon auch diesmal durch das Raster fallen. Nun komme es auf die weitere Ausgestaltung an. Insbesondere muss eine Ungleichbehandlung bei der Förderung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmen vermieden werden.

Mit dem Maßnahmenpaket wurde u.a. die Forderung des ZVG aufgegriffen, die Gasumlage zu kippen. Offen bleiben dagegen die Forderung nach der zeitweisen kompletten Aussetzung der CO2-Bepreisung, eine Verschiebung der 2023 anstehenden CO2-Bepreisung von Kohle sowie die Ausnahme von Altholz bei der CO2-Besteuerung. (ZVG)

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