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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
ZVG: Anwendungsverbote für Sonderkulturen scharf kritisiert
Anlässlich der Sitzung des Umweltausschusses im Bundesrat zur EU-Richtlinie 2009/128 fordert der ZVG erneut, dass der EU-Verordnungsentwurf zurückgenommen und grundlegend überarbeitet wird.
„Die Vorgaben der Verordnung sind unrealistisch und für die Betriebe nicht zumutbar. Die bislang erreichten Reduktionsfortschritte bei den Mengen und beim Risiko der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im deutschen Gartenbau sowie die vorbildliche Umsetzung der Richtlinie in Deutschland werden nicht ansatzweise berücksichtigt", erklärte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär, Dr. Hans Joachim Brinkjans.
Die drohende pauschale Minderung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50% sei von den Betrieben so nicht leistbar, so Brinkjans weiter. Signifikante Reduktionspotentiale seien im Gartenbau nicht gegeben. Eine wirtschaftliche gartenbauliche Produktion von Obst, Gemüse, Gehölzen und Pflanzen würde kaum oder nicht mehr möglich sein und werde die gärtnerischen Unternehmen in die Produktionsaufgabe treiben.
„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich vehement für vernünftige und realistische Vorgaben aus Brüssel einsetzt", betont der stellvertretende ZVG-Generalsekretär.
Der ZVG fordert eine ausgewogene Festsetzung von machbaren Zielen, Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten sowie praktikable Vorgaben für Unternehmen. Die besonderen Bedingungen der Sonderkulturen und deren Absicherung mit der gesamten Tool-Box des Integrierten Pflanzenschutzes einschließlich praktikabler und wirksamer Lösungen für die Lückenindikationen müssen spezifisch berücksichtigt werden. Unverzichtbar ist eine fundierte und umfassende Folgenabschätzung, die bislang nicht vorliegt.
Erst wenn ausreichend wirksame Alternativen wie risikoarme Pflanzenschutzmittel oder biologisch basierte Pflanzenschutzmittel zugelassen und auf dem europäischen Binnenmarkt verfügbar sind, sei eine Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in den von der Kommission angestrebten Größenordnungen vielleicht möglich. Grundvoraussetzung sei dafür aber ein verbessertes effizientes, zügiges und EU-harmonisiertes Zulassungsverfahren. (ZVG)

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