Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Anpassungen im Zierpflanzenbau

Künftig können mehr Betriebe des Zierpflanzenbaus neue Auszubildende ausbilden.

Künftig sollen mehr Zierpflanzenbaubetriebe ausbilden können. Bild: GABOT.

Der Arbeitskreis der zuständigen Stellen für die Berufsbildung im Agrarbereich hat die Empfehlung für die Umsetzung der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin neu aufgelegt. Insbesondere in der Fachrichtung Zierpflanzenbau ist den Empfehlungen des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) entsprochen worden.

Im Zierpflanzenbau sollen weiterhin mindestens 1.000 m² Fläche im geschützten Anbau (insbesondere Gewächshäuser und Folientunnel) vorhanden sein. Die Zierpflanzen sollen vom Kulturbeginn bis zum verkaufsfertigen Produkt kultiviert werden. Von einer „Kultur“ kann gesprochen werden, wenn mindestens 500 Einzelexemplare über einen längeren Zeitabschnitt im Betrieb kultiviert werden.

Die Mindestanforderung kann allerdings unterschritten werden, wenn nachweisbar produktionstechnische Inhalte vermittelt werden. Dazu zählen die Kultur von Zierpflanzen (Beet- und Balkonpflanzen) von der Aussaat zur Fertigpflanze und/oder die vegetative Vermehrung und Weiterkultur von mehrjährigen Pflanzen (Zierpflanzen, Gehölzen, Stauden).

Mit der neuen Regelung sind auch Zierpflanzengärtnereien ohne eigene oder mit einer nur sehr kleinen eigenen Produktion wieder ausbildungsfähig und sind nicht mehr auf einen Kooperationsbetrieb angewiesen. (ZVG)

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