Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ZVG: Aktualisierte Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat gemeinsam mit dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) seine Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten aktualisiert. Sie dient dazu, Gartenbaubetrieben, Planern und Verwendern praktikable Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit invasiven Arten an die Hand zu geben.

Pennisetum setaceum steht auf der Liste der invasiven Arten. Bild: GABOT.

„Die neuen Empfehlungen bieten den Gartenbaubetrieben und Fachleuten aus dem Bereich der Planung auch Handlungsempfehlungen, die sie bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen“, unterstreicht der stellvertretende Generalsekretär des ZVG, Dr. Hans Joachim Brinkjans.

Zum einen werden die Pflanzenarten, die laut EU-Verordnung als invasiv eingestuft werden, aufgelistet. Diese dürfen weder kultiviert noch verbreitet werden. Zum anderen wird die Auswahl von Pflanzen, die vom Bundesamt für Naturschutz als invasiv oder potenziell invasiv bewertet wurden, beschrieben und beurteilt. Hierunter finden sich zahlreiche Arten, die im Gartenbau teilweise von Bedeutung sind.

Hintergrund

Laut EU-Verordnung Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten musste jeder Mitgliedstaat einen Aktionsplan entwickeln, um zu verhindern, dass Pflanzen der Unionsliste über diese Pfade in die bzw. innerhalb der Union eingebracht und verbreitet werden. Der nationale Aktionsplan wurde im Bundesanzeiger am 9. August 2021 veröffentlicht.

Der Aktionsplan soll gemäß der EU-Verordnung verbindliche sowie freiwillige Maßnahmen und Verhaltenskodizes umfassen. Eine Teilmaßnahme ist die Aktualisierung und Weiterentwicklung der 2008 vom ZVG herausgegebenen „Empfehlungen für Gärtner, Planer und Verwender zum Umgang mit invasiven Arten“.

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