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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Züchtung: Neue Techniken fallen nicht unters Gentechnikgesetz
Neue Züchtungsmethoden wie das „Genome Editing“ führen nicht zu gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) und fallen deshalb nicht unter die strengen Auflagen des deutschen Gentechnikgesetzes – so lässt sich eine aktuelle Stellungnahme des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammenfassen. Zu gegenteiligen Schlussfolgerungen kamen zwei Rechtsgutachten, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und mehreren Gentechnik-kritischen Gruppen in Auftrag gegeben wurden. Ende des Jahres wird die Entscheidung der EU-Kommission dazu erwartet.
Genome Editing heißt eine neue Züchtungstechnik, bei der einzelne Bausteine im Erbgut von Pflanzen abgeschaltet oder ausgetauscht werden können, ohne jedoch neue Gene einzuführen. Diese Methode führt nicht zu GVO-Pflanzen, da die so entstandenen Pflanzen von herkömmlichen nicht zu unterscheiden sind, so hat das BVL vor kurzem entschieden.
Genome Editing ermöglicht Zeit- und Kostenersparnis
Die BVL-Stellungnahme bezieht sich vor allem auf die Oligonukleotid gerichtete Mutagenese (ODM) und die CRISPR-Cas9-Technik , die eine große Zeit- und Kostenersparnis in der Grundlagenforschung und in der praktischen Pflanzenzüchtung ermöglichen. Beide Methoden führen zu Punktmutationen im Genom , mit denen sich die Pflanzen verbessern lassen. Die gezielt herbeigeführte Veränderung wäre genau so auch durch Kreuzen oder natürliche Mutationen möglich gewesen. Die Gentechnik-kritischen Gutachten des BfN argumentieren dagegen, dass die Konstrukte, mit denen die gewünschte Schnittstelle im Erbgut gefunden und der DNA-Strang dort aufgetrennt und wieder repariert wird, nicht natürlich, sondern eigens zu dem Zweck künstlich erzeugt worden seien. Zudem würden sie mit Gentechnik ähnlichen Verfahren in die Pflanzenzellen eingeführt, deswegen seien die damit erzeugten Pflanzen nicht als natürlich anzusehen. In den nächsten Wochen wird die EU-Kommission darüber entscheiden, wie die Genome-Editing-Verfahren in Bezug auf die Gentechnikgesetze einzustufen sind. Die meisten Länder außerhalb Europas wollen fallweise entscheiden. In Australien, Indien, Argentinien und den USA werden ODM-Pflanzen als nicht-GVO eingestuft, so eine Meldung auf dem Portal www.transgen.de. (Quelle: Profil Online)

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