Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Zoll: Schwarzarbeitsprüfung auf Hamburger Großmarkt

Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg überprüften am 18. Februar 2021 in den frühen Morgenstunden auf dem Großmarkt zehn Mitarbeiter eines Obst- und Gemüsegroßhändlers, um dort Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen.

Heute sichern rund 43.000 Zöllnerinnen und Zöllner täglich die Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens, fördern den Wirtschaftsstandort Deutschland und tragen zur Stabilisierung der Sozialsysteme bei. Bild: Hauptzollamt Hamburg.

"Zwei osteuropäische Arbeitnehmer konnten den Beamten während der Prüfung keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen", erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann. "Gegen beide wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und der unerlaubten Erwerbstätigkeit eingeleitet."

Einem weiteren ausländischen Arbeitnehmer war die Erwerbstätigkeit ebenfalls nicht gestattet. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verdachts der unerlaubten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus besteht bei einem vierten Mitarbeiter der Verdacht, dass dieser in der Firma arbeitete, obwohl er Sozialleistungen bezieht. Gegen ihn wird wegen Verdachts des Sozialleistungsbetrugs weiterermittelt.

Zusatzinformation

Drittstaatsangehörige dürfen nur beschäftigt werden, wenn der Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt. Mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen dürfen sie nur beauftragt werden, wenn der Aufenthaltstitel eine selbstständige Tätigkeit zulässt. Wird eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis ausgeübt, kann das hohe Geldbußen und Strafen für den Ausländer, den Arbeitgeber und den Auftraggeber nach sich ziehen. (Hauptzollamt Hamburg)

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