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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Wettbewerbsrecht: Überregulierungen vermeiden
Der Handelsverband Deutschland (HDE) wird in der Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages die Positionen des Einzelhandels zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erläutern. "Grundsätzlich hat sich das GWB in der Praxis bewährt.
Die bestehenden Vorschriften garantieren im Wesentlichen einen fairen Wettbewerb", so HDEHauptgeschäftsführer Stefan Genth heute in Berlin. Er fordert die Politik aber auf, Überregulierungen zu vermeiden.
Kritisch bewertet der HDE vor allem die geplanten neuen Verbandsklagerechte für Verbraucher und die Marktgegenseite, die zu Missbrauch verleiteten. Mit Blick auf die Interessen des Mittelstandes wird weiterhin gefordert, dass in Zukunft mindestens der gelegentliche Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis möglich sein muss. Dies gebe im Wettbewerb auch dem Mittelstand die Chance, sich durch Preisaktionen gegenüber Verbrauchern zu profilieren. Die Verschärfung des Verbots aus dem Jahr 2007 müsse daher planmäßig auslaufen und dürfe nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen bis zum Jahr 2017 verlängert werden. Das Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorteile kritisiert der Verband ebenfalls: "Dadurch wird der Handel bei der Konditionengestaltung behindert und in seiner Vertrags- und Wettbewerbsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt", so Genth. (Quelle: PdH)

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