Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Wachstumschancengesetz:Gemeinsamer Verbändeappell an die Politik

In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern der Deutsche Bauernverband (DBV), der HLBS-Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen, Familienbetriebe Land- und Forst und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) mit Blick auf die Beratungen zum Wachstumschancengesetz im parlamentarischen Verfahren weitere notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Die Land- und Forstwirtschaft fordert Nachbesserungen beim Wachstumschancengesetz - gemeinsamer Verbändeappell an die Politik.

Aus Sicht der Verbände werde die Land- und Forstwirtschaft erheblich vernachlässigt, so dass es weiterer steuerlicher Maßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Betriebe des Gartenbaus bedürfe. So sollen land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung, die seit langem ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten, faktisch von der geplanten Investitionsprämie ausgeschlossen werden, nur um eine europarechtliche Einzelnotifizierung zu vermeiden. Diese gravierende Benachteiligung innerhalb der Wirtschaftszweige ist inakzeptabel. Umso wichtiger ist es, den Betrieben äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, wie die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge in § 7g EStG.

Ebenso ist die beabsichtigte weitere Absenkung des Pauschalierungssteuersatzes von 9,0% auf 8,4% das falsche Signal, um die aktuelle Vorsteuerbelastung der in der Pauschalierung verbliebenen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben realitätsgerecht zu berücksichtigen. Eine solche deutliche und bewusst erfolgte Benachteiligung der pauschalierenden Landwirte durch Verzerrungen im Berechnungssystem und die Definition der Berechnungszeiträume ist nicht hinnehmbar und abzulehnen.

Daneben weisen die Verbände erneut auf das bestehende steuerliche Hindernis beim Ausbau der Erneuerbaren Energien hin. Hier bedarf es aus Sicht der Verbände und auch des Bundesrates dringend einer steuerrechtlichen Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt. Zur Akzeptanz dieser Flächenfreigabe brauchen die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe schnell Planungssicherheit, um die sonst erheblichen steuerlichen Nachteile zu vermeiden. (DBV/HLBS/ Familienbetriebe Land- und Forst/ZVG)

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