Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

VLK: Pachtstreitigkeiten unbürokratisch lösen

Der Verband der Landwirtschaftskammern e. V. (VLK) hat mit Wirkung vom 21. Juni 2011 die gemeinsam mit dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) erarbeitete „Verfahrensordnung für Schiedsgutachten und Schiedsgerichte in der Landwirtschaft“ verabschiedet. Die neue Verfahrensordnung ersetzt mit sofortiger Wirkung die „Schätzungsordnung für das landwirtschaftliche Pachtwesen“ aus dem Jahr 1982.

Der Verband der Landwirtschaftskammern e. V. (VLK) hat mit Wirkung vom 21. Juni 2011 die gemeinsam mit dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) erarbeitete „Verfahrensordnung für Schiedsgutachten und Schiedsgerichte in der Landwirtschaft“ verabschiedet. Die neue Verfahrensordnung ersetzt mit sofortiger Wirkung die „Schätzungsordnung für das landwirtschaftliche Pachtwesen“ aus dem Jahr 1982.

Viele Pachtverträge für landwirtschaftliche Betriebe regeln die Klärung von Rechtsstreitigkeiten oder Unstimmigkeiten aus dem Vertrag über einen Schätzungsausschuss oder ein Schiedsgericht. Damit können langwierige und teure Gerichtsprozesse vermieden werden. Die Anrufung eines Schätzungsausschusses oder Schiedsgerichtes, dem bis zu drei Personen angehören, hat für die streitenden Parteien zahlreiche Vorteile: Jede Partei beruft einen der Schätzer oder Schiedsrichter eigenen Vertrauens. Alle Mitglieder des Schätzungsausschusses und berufenen Schiedsrichter müssen fachlich sehr kompetent und sollten öffentlich bestellte und vereidigte landwirtschaftliche Sachverständige sein. Damit fließt landwirtschaftlicher Sachverstand viel stärker als in anderen Gerichten in die Entscheidungsfindung ein. Über die Regelungen in der Verfahrensordnung lassen sich sowohl der zeitliche Rahmen als auch die Kosten eines solchen Verfahrens für beide Parteien überschaubar gestalten.

Entscheidungen, die der Schätzungsausschuss bzw. ein Schiedsgericht trifft, sind für beide Parteien rechtsverbindlich. Damit hat diese Entscheidung die gleiche Qualität wie ein Gerichtsurteil. Vollstreckungen aus einer solchen Entscheidung sind bis zu 30 Jahre nach dem Termin der Entscheidung möglich.

Fachlich bearbeitet wurde die Verfahrensordnung von den Mitgliedern des Arbeitskreises landwirtschaftliches Sachverständigenwesen beim VLK. In diesem Gremium sind die Fachreferenten aller Bundesländer vertreten und koordinieren so die Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Bestellungskörperschaften. Sie sind auch Ansprechpartner für die Einrichtung von Schätzungsausschüssen oder Schiedsgerichten. Die Adressen der zuständigen Bestellungskörperschaften finden Sie im Internet unter:
www.landwirtschaftskammern.de/sachverstaendige.htm. (VdL)

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