Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Verpackungsgesetz: Ausnahmen für Obst und Gemüse nötig

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Stellung bezogen.

Der ZVG hält im Verpackungsgesetz Ausnahmen für Obst und Gemüse für nötig. Bild: GABOT.

Darin bemängelt er u.a. die Ausweitung von Registrierungs-, Nachweis- und Zulassungspflichten sowie Organisationsvorgaben auf nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie Transportverpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen. Dies wäre eine unnötige zusätzliche Last, da hier bereits Rücknahme- und Verwertungsstrukturen existieren.

Der ZVG spricht sich außerdem dagegen aus, die Finanzierung einer Organisation für Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -prävention auf Transportverpackungen auszuweiten, die weder im öffentlichen Raum noch bei privaten Endverbrauchern anfallen. Dies würde sonsteine weitere enorme Kostenbelastung bedeuten.

Gemäß Anhang V der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden Einwegkunststoffverpackungen für fertigverpacktes frisches Obst und Gemüse mit einem Gewicht unter 1,5 kg verboten. Der ZVG erwarte, dass eine Referenzliste der eindeutig betroffenen Obst- und Gemüsearten erstellt wird. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen benennen, wenn nachgewiesen ist, dass der Verlust von Wasser oder der Prallheit, mikrobiologische Gefahren oder physische Erschütterungen und Oxidation vermieden werden müssen.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.