Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

VerpackG: Erweiterung der Gesetzgebung

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses Gesetz betrifft bisher nur "Business to Consumer"-Verkaufsverpackungen (zum Beispiel Folien, Etiketten, Pflanzentöpfe). Ab 1. Januar 2022 gilt diese Gesetzgebung auch für "Business to Business"-Transportverpackungen (Trays, Kartons, usw.).

Das neue Verpackungsgesetz gilt ab 1. Januar 2022 auch für "Business to Business"-Transportverpackungen. Bild RFH.

Verkaufen Sie an deutsche Kunden, zum Beispiel über Veiling Rhein-Maas? Dann sollten Sie sich gut über die Verpackungsgesetzgebung (VerpackG) informieren. Vermeiden Sie Bußgelder und starten Sie rechtzeitig mit der Registrierung. Und schließen Sie - sofern zutreffend - einen Vertrag mit einem Recyclingunternehmen.

Derzeitige Gesetzgebung (VerpackG)

Die bestehende Verpackungsgesetzgebung bedeutet, dass jeder, der Produkte mit „Business to Consumer“-Verkaufsverpackungen in Deutschland in den Geschäftsverkehr bringt, sich im öffentlichen Online-Register der „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ registrieren lassen muss. Außerdem muss er einen Vertrag mit einem Recyclingunternehmen über das Verpackungsvolumen abschließen, das auf den deutschen Markt gebracht wird.

Erweiterung des VerpackG ab 2022

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wird wie folgt erweitert:

Ab 1. Januar 2022 fallen auch „Business to Business“ (B2B)-Transportverpackungen unter diese Gesetzgebung. Das bedeutet, dass jeder, der Produkte in B2B-Transportverpackungen (Trays, Kartons, Eimer, usw.) in Deutschland in den Geschäftsverkehr bringt, folgendes dokumentieren muss:
- Volumen
- Materialsorte
- Rücknahme oder Recycling nach Gebrauch

Es ist allerdings nicht nötig, diese Dokumentation bei einer Zentralstelle zu melden, aber sie muss bei Kontrollen vorgelegt werden können. 

Ab 1. Juli 2022 ist außerdem eine Registrierung bei der ZSVR für alle Betriebe vorgeschrieben, die B2B-Transportverpackungen in Deutschland auf den Markt bringen. Ferner sind alle Vermarktungsorganisationen in Deutschland (darunter auch Veiling Rhein-Maas) ab diesem Datum verpflichtet, Produkte von nicht registrierten Produzenten abzulehnen.

Die Umsetzung dieser Pflicht ist derzeit nur in Grundzügen bekannt. (RFH)

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