Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Verimark: Notfallzulassung erteilt

Der Einsatz von Verimark in der Jungpflanzenproduktion ist ab dem 21. März 2019 möglich.

Der Einsatz von Verimark in der Jungpflanzenproduktion ist ab dem 21. März 2019 möglich. Bild: GABOT.

Für Verimark ist eine Notfallzulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt worden. Damit kann das Mittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole in der Jungpflanzenproduktion eingesetzt werden. Dafür hat sich die Fachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Personen intensiv stark gemacht.

Verimark wird zur Bekämpfung der kleinen Kohlfliege eingesetzt. Außerdem wirkt das Mittel gegen Weiße Fliege. Diese setzte im letzten Jahr insbesondere regional dem Kohlanbau sehr zu. Witterungsbedingt wird erwartet, dass auch dieses Jahr das Befallsrisiko erhöht ist.

„Wäre Verimark nicht als Notfallzulassung freigegeben worden, wären die Gemüseanbauer auf den Jungpflanzeneinkauf aus dem Ausland ausgewichen“, erklärt BfG-Geschäftsführer Jochen Winkhoff. Allein in der zentralen Zone ist für Länder wie Belgien, Niederlande, Polen, Rumänien und dem Vereinten Königreich das Mittel bereits länger zugelassen. Behandelte Jungpflanzen dürfen demnach in Deutschland eingeführt und ausgepflanzt werden.

Der Verband wird sich weiterhin für eine unbefristete Zulassung des Mittels einsetzen. Der entsprechende Antrag wurde 2015 gestellt und befindet sich seither in der Überprüfung. (ZVG/BfG)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.