Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Veiling Rhein-Maas: FFP2-Maskenpflicht

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und neuen Regelungen im Rahmen des Coronavirus und auf Anweisung des Ordnungsamtes der Stadt Straelen ist Veiling Rhein-Maas verpflichtet, neue, strengere Regeln anzuwenden.

Bei der Veiling Rhein-Maas gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Bild: VRM.

Seit dem 12. April 2021 gilt bei der Veiling Rhein-Maas im Versteigerungssaal und Foyer jederzeit eine FFP2-Maskenpflicht, also auch während des Einkaufs am Tribünenplatz. Das Tragen von allen anderen Masken ist ab diesem Datum im Versteigerungssaal und Foyer nicht mehr zulässig.

Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests

Darüber hinaus weist die Versteigerung vor allem Kunden, die in den Niederlanden wohnen und bei der Veiling Rhein-Maas einkaufen möchten, nochmals darauf hin, dass seit dem 6. April 2021 neue Regelungen für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland gelten. Insbesondere besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines maximal 24 Stunden alten, negativen Corona-Tests – dies gilt auch für die Kunden, die in Frankreich wohnen und vor Ort in Straelen-Herongen einkaufen möchten.

Zugangskontrollen

Künftig werden daher im Foyer der Versteigerung Zugangskontrollen durchgeführt. Zuvor genannte Regeln wurden mit dem Ordnungs- und Gesundheitsamt abgestimmt. (VRM)

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