Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Veiling Rhein-Maas: Anlieferung von A2-Qualität wieder zulässig

Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung lässt Veiling Rhein-Maas die Anlieferung von Topfpflanzen in A2-Qualität zur Versteigerung ab Montag, den 15. August 2022, wieder zu.

Anlieferer, die in den vergangenen Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, können jetzt auch wieder auch A2-Qualität anliefern. Bild: GABOT.

Für die Anlieferung gelten weiterhin die folgende Regeln:

Für alle Anlieferer, die in den vergangenen Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, besteht ab zuvor genanntem Datum die Möglichkeit, sowohl A1- als auch A2-Qualität anzuliefern. Dies gilt nur im Verhältnis von 90% A1-Qualität zu 10% A2-Qualität. Eine ausschließliche Anlieferung von A2-Qualität ist nicht zulässig. Topfpflanzen in A2-Qualität werden, wie gewohnt, nach der A1-Qualität am Ende der Versteigerung verkauft.

Produkte, die als A1-Qualität angeliefert und durch die Qualitätskontrolle auf A2-Qualität heruntergestuft werden, werden im A2-Block versteigert. Dem Anlieferer wird in diesem Fall die BI-Gebühr gemäß Gebührenordnung von Veiling Rhein-Maas berechnet. Veiling Rhein-Maas behält sich vor, bei einem zu großen Anteil an A2-Qualität regulierend einzugreifen. In diesem Fall wird Kontakt zum betroffenen Anlieferer aufgenommen. Die Anlieferung von Handelsware ist nach wie vor nicht zugelassen. Die Anlieferung von Topfpflanzen in B-Qualität ist weiterhin nicht möglich. (Veiling Rhein-Maas)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.