- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Veiling Rhein-Maas: A2-Qualität wieder z...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Veiling Rhein-Maas: A2-Qualität wieder zulässig
Auch wenn Topfpflanzen in A2-Qualität jetzt wieder zugelassen sind, ist die Anlieferung von Topfpflanzen in B-Qualität weiterhin nicht möglich. Für die Anlieferung von A2-Qualität gelten bestimmte Rahmenbedingungen.
Regeln für die Anlieferung von A2-Qualität
• Für Anlieferer, die in den vergangenen vier Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, besteht ab sofort die Möglichkeit, sowohl A1- als auch A2-Qualität anzuliefern.
• Für Anlieferer, die noch nie oder unregelmäßig in den vergangenen vier Wochen angeliefert haben, ist eine Anlieferung von A2-Qualität nicht erlaubt.
• Topfpflanzen in A2-Qualität werden, wie gewohnt, nach der A1-Qualität am Ende der Versteigerung verkauft.
• Produkte, die als A1-Qualität angeliefert und durch die Qualitätskontrolle auf A2-Qualität heruntergestuft werden, werden im A2-Block versteigert. Dem Anlieferer wird in diesem Fall die BI-Gebühr gemäß Gebührenordnung von Veiling Rhein-Maas berechnet.
• Die Veiling Rhein-Maas behält sich vor, bei einem zu großen Anteil an A2-Qualität regulierend einzugreifen. In diesem Fall wird Kontakt zum betroffenen Anlieferer aufgenommen.
• Die Anlieferung von Handelsware ist auch weiterhin nicht zugelassen.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.