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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
VEA: Ölpreisbindung für Gas weg
Hannover – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V.(VEA) begrüßt die Ankündigung derGaswirtschaft zur raschen Reduzierung der Gaskosten und drängt weiter auf eine Entkoppelung des Gaspreises vom Ölpreis.
„Wir brauchen jetzt eine deutliche Preissenkung der Gaspreise, und nicht erst in einem halben Jahr, wie der Mechanismus der Bindung an den Ölpreis vorzutäuschen versucht“, sagt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Es gebe keinen vernünftigen Grund, warum der Gas- noch an den Ölpreis gebunden sein sollte. „Die Koppelung ist ein Relikt aus den 60er-Jahren und durch keinen vernünftigen Grund zu rechtfertigen.“ Damit müsse Schluss sein, so Panitz. „Die Belastungen sowohl für Industriekunden als auch private Haushalte beim Energieeinkauf sind ohnehin schon enorm – der zu erwartende konjunkturelle Abschwung tut sein Übriges.“
Zudem verlangt der Verband als Energievertreter mehrerer tausend mittelständischer Unternehmen in Deutschland eine zeitnahe Rückzahlung der zu viel kassierten Netznutzungsentgelte während der ersten Entgeltgenehmigungsrunde durch die Energieversorger.
„Bisher gibt es keine Details zur Praxis der Rückvergütung der Mehrerlöse“, erklärt der VEAVorstand. „Wir fordern, dass die Kunden ihr zuviel bezahltes Geld so bald wie möglich zurückerhalten – mit einer über den Inflationsausgleich hinausgehenden Verzinsung.“ (vea)

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