Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Urteil: Friedhofsgebühren für Nicht-Gemeindemitglieder

Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts können als Friedhofsträger eigene Gebührensatzungen erlassen und darin höhere Gebührensätze für Nicht-Gemeindemitglieder festsetzen. Dies entschied das Hamburger Verwaltungsgericht mit Urteil vom 06.09.2023 (Az. 2 K 5101/22).

Höhere Friedhofsgebühren für Nicht-Gemeindemitglieder sind rechtmäßig. Bild: GABOT.

Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor, da Gemeindemitglieder bereits durch andere Zahlungen einen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinde und ihres Friedhofs leisteten.

Geklagt gegen den fälligen Gebührenbescheid in Höhe von 13.000 Euro hatte der Sohn eines Verstorbenen, der zwar jüdischen Glaubens, aber nicht Mitglied der betreffenden jüdischen Gemeinde als Trägerin des Friedhofs war. Wie das Gericht weiter ausführte, war der für Nicht-Gemeindemitglieder erhöhte Gebührensatz jedoch in der geltenden Satzung festgeschrieben und darüber hinaus im Vorfeld dem Kläger mündlich bekannt gemacht worden. Dieser hatte sich ursprünglich auch bereit erklärt, die anfallenden Kosten zu übernehmen.

Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, weist darauf hin, dass sich das vorliegende Urteil nur auf die Situation in Hamburg und die dort geltenden Gesetze bezieht, inhaltlich jedoch auf andere Bundesländer übertragen werden kann. In allen Landesbestattungsgesetzen finden sich vergleichbare Regelungen, die Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts die Trägerschaft von Friedhöfen und den Erlass eigener Gebührensatzungen ermöglichen. Dies betrifft in der Praxis insbesondere Friedhöfe in evangelischer oder katholischer Trägerschaft.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.