- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Unlautere Handelspraktiken: Verbände neh...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Unlautere Handelspraktiken: Verbände nehmen Stellung
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) nimmt Fahrt auf. Die Verbände der Branche waren aufgefordert, zum Entwurf der EU-Kommission Stellung zu nehmen.
Die Position des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) floss über den Deutschen Raiffeisenverband e. V. (DRV) ein. Dieser kritisierte unter anderem, dass der Richtlinienvorschlag eine Beschränkung des Schutzes gegen unlautere Handelspraktiken ausschließlich für Lieferanten vor, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU, handelt. Dies reicht nach Auffassung des DRV jedoch nicht aus, um das Problem der ungleichen Marktmacht in der Lebensmittelversorgungskette wirksam anzugehen. Zudem verfolge die EU-Kommission einen Mindestharmonisierungsansatz, der nicht ausreiche, um alle missbräuchlichen Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette zu beseitigen. Insbesondere ist der abschließende Verbotskatalog mit nur vier absoluten Verbotstatbeständen nicht ausreichend. Zudem berücksichtigt der Vorschlag nicht, dass unlautere Handelspraktiken, etwa die Ausübung von Druck auf Lieferanten, bereits im Vorfeld eines Vertragsabschlusses stattfinden. Auch die vorgesehene Rechtsdurchsetzung sollte weiter ausgestaltet werden, wobei eine Unterscheidung zwischen behördlicher und privatrechtlicher Durchsetzung erfolgen könnte. Bis zum 1. Mai 2021 müssen die Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. (ZVG/DRV)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.