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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Umsatzsteuerpauschalierung: Betriebe brauchen Rechtssicherheit
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) spricht sich in seiner Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht“ für eine zeitnahe Umsetzung der EU-Vorgaben hinsichtlich der Überprüfung und Anpassung des Pauschalsteuersatzes aus. Die Betriebe brauchen endlich Rechtssicherheit bei der Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung.
„Die seit Jahren anhängigen Klageverfahren auf EU-Ebene müssen dringend abgewendet werden“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Das habe man immer wieder in den Gesprächen mit Ministerium und Parlamentariern deutlich gemacht. Umso bedauerlicher sei die schleppende Entscheidungsfindung.
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die EU-Kommission haben einem weiteren Antrag der deutschen Seite auf Ruhen des Vertragsverletzungsverfahrens nicht mehr zugestimmt“, so Mertz weiter. Das erhöhe den Handlungsdruck deutlich.
Grundsätzlich stimmt der ZVG zu, den Durchschnittssteuersatz jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der 30. September als Stichtag sei allerdings für die meisten Betriebe deutlich zu spät, führt der ZVG in der Stellungnahme aus. So fänden zum Beispiel die Vertragsverhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel häufig zu einem früheren Zeitpunkt statt. Eine vernünftige Preiskalkulation sei nur möglich, wenn die für das Folgejahr geltenden Steuersätze auch frühzeitig bekannt seien. Daher spricht sich der ZVG für den 30. Juni eines Kalenderjahres aus. (ZVG)

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