- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Teure Tanne: Bußgelder für den Weihnacht...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Teure Tanne: Bußgelder für den Weihnachtsbaum
Der Weihnachtsbaum gehört zu den festen Bestandteilen des Weihnachtsfestes, doch günstig ist er nicht. Immer wieder werden daher Bäume aus den Deutschen Wäldern gefällt – dabei handelt es sich nicht bloß um ein Kavaliersdelikt,sondern um Diebstahl, welcher oft mit einem Bußgeld bestraft wird. Das Finanzportal Vexcash konnte in zehn Bundesländer ermitteln, welche Strafe mindestens auf die illegalen Holzfäller zukommt. In Thüringen wird der Eingriff in die Natur besonders streng geahndet. Doch auch beim Transport können Bußgelder verhängt werden.
Thüringen mit der höchsten Mindeststrafe
Wer in Thüringen auf eigene Faust einen Weihnachtsbaum aus dem Wald holt, muss mit mindestens 500 Euro an Bußgeld rechnen. Höchster Wert unter allen verglichenen Bundesländern. Doch auch in Niedersachsen werden die weihnachtlichen Sünder zur Kasse gebeten: 100 Euro beträgt hier die Grundstrafe.
Mehrheit setzt 50 Euro an
Als Mindeststrafe geben sieben von zehn Bundesländern 50 Euro aus. Dazu gehören unter anderem Bayern, Hamburg und Bremen. Zwischen den alten und neuen Bundesländern ist dabei kein Unterschied auszumachen. Auch Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg verlangen mindestens 50 Euro für einen illegal gefällten Weihnachtsbaum.
Nordrhein-Westfalen mit der niedrigsten Strafe
In Nordrhein-Westfalen wird als einziges Bundesland ein Bußgeld in Höhe von mindestens 40 Euro verhängt. In keinem anderen Bundesland wurde die Strafe unter 50 Euro gesetzt.
Kosten für den falsch gesicherten Transport
Wer seinen Weihnachtsbaum ordnungsgemäß beim Händler seines Vertrauens erworben hat, oder auf einer ausgewiesenen Fläche einen Baum schlagen durfte, kann immer noch mit einem Bußgeld belangt werden. Auslöser ist hierbei in der Regel der falsch gesicherte Transport. 20 Euro ereilen Deutschlands Autofahrer dabei bereits, wenn der Baum über die Maximalgrenze der Karosserie hervorragt. Die Grenzen belaufen sich dabei auf 3 Meter nach hinten, 1,5 Meter nach vorne und 0,4 Meter an den Seiten. 25 Euro werden verhängt, sobald die Ladung die Fahrzeugmaße der Karosserie überschreiten und dabei nicht ausreichend gekennzeichnet ist. 35 Euro fallen an, wenn der Weihnachtsbaum nicht richtig gesichert ist. Weitere 60 bzw. 75 Euro sowie jeweils ein Punkt werden fällig, wenn durch den Baum der restliche Straßenverkehr gefährdet wird, oder es zu einer Sachbeschädigung durch die Tanne kommt.
Alle Bußgelder im Überblick finden Sie unter: www.vexcash.com/blog/bussgelder-weihnachtsbaum-im-vergleich/ (Vexcash)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.