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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
SVLFG: Corona-Verordnung außer Kraft
Betriebe sind nun in der Eigenverantwortung, den Schutz ihrer Beschäftigten vor dem Coronavirus sicherzustellen. Die Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist es, Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen für den Betrieb zu ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung ist stetig an das regionale Infektionsgeschehen anzupassen. Der betriebliche Infektionsschutz spielt damit auch weiterhin eine wichtige Rolle.
Das ändert sich:
- Die 3G-Pflicht entfällt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind nicht mehr zur Nachweiskontrolle verpflichtet und berechtigt.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet, ihren Beschäftigen Coronatests anzubieten. Auf freiwilliger Basis ist dies weiterhin möglich, um das betriebliche Infektionsgeschehen gering zu halten. Die Kosten für die Beschaffung von Tests trägt der Unternehmer.
- Die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeit im Homeoffice anzubieten, entfällt.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nicht mehr verpflichtend. Masken müssen vom Betrieb nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
- Beschäftigten muss eine Corona-Schutzimpfung nicht mehr während der Arbeitszeit ermöglicht werden.
(SVLFG)

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