Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

SVLFG: Bewilligt „vorläufige“ Altersrenten

Der Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich am 18. Oktober 2018 erneut mit den Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Hofabgabeklausel befasst, die im August 2018 veröffentlicht wurden.

Die SVLFG bewilligt „vorläufige“ Altersrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte. Bild: GABOT.

Da der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, wie er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, kann die SVLFG Rentenanträge nicht abschließend bearbeiten. Notwendig ist eine gesetzliche Neuregelung, die aber noch aussteht.

Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages erachten mittlerweile die Hofabgabeklausel als nicht mehr haltbar. Daher hat die SVLFG in Abstimmung mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA), entschieden, zum 1. September 2018 – bis zu der notwendigen gesetzlichen Neuregelung – vorläufig Altersrenten und vorzeitige Altersrenten nach dem ALG zu gewähren. Hierdurch will die SVLFG weitere unbillige Härten für die Versicherten vermeiden.

Die bislang circa 4.000 Anträge werden hierfür nach ihrem Eingangsdatum abgearbeitet. Eine vorläufige Zahlung erhalten alle, die noch keine Rente nach dem ALG beziehen, die entsprechende Wartezeit sowie das Renteneintrittsalter erfüllen.

Die nur vorläufig zu zahlenden Leistungen werden bei endgültiger Rentenfeststellung auf die tatsächlich zustehende Rente angerechnet. Wer keine Vorwegzahlung erhalten und die endgültige Neuregelung des Gesetzgebers abwarten möchte, sollte dies der SVLFG kurzfristig mitteilen. (SVLFG)

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