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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Strompreisbremse: Einige Giftzähne für Erneuerbare gezogen
„Die Koalitionsfraktionen haben den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) überarbeitet und dabei auch einige Kritikpunkte der Branche berücksichtigt. Dennoch bleibt das Gesetz in seiner Komplexität und Ausgestaltung ein Hemmschuh für Marktakteur*innen und deren Investitionsbereitschaft", kommentiert die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, den neuen Entwurf.
Wichtige Verbesserungen habe es bei der Bioenergie gegeben: „Es ist erfreulich, dass die Abgeordneten die Erhöhung des Sicherheitszuschlages bei Biogas und Altholz sowie weitere Änderungen, zum Beispiel der Bezug auf die Höchstbemessungsleistung statt auf die installierte Leistung beschlossen haben. Das war eine zentrale Forderung der Branche", so Peter. Völlig unverständlich sei aber, dass das Biogas-Potenzial für die Spitzenlastdeckung nicht genutzt werde, denn es fehle weiter ein energieträgerspezifischer Monatsmarktwert im Gesetz. „Die Folge ist: es wird mehr fossiles Erdgas eingesetzt. Das kann nicht im Interesse von Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sein. Jede Kilowattstunde aus heimischem, erneuerbarem Gas zählt", so Peter.
Positiv sei, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Möglichkeit erhalte, Gebotshöchstwerte bei Ausschreibungen als Inflationsausgleich um 10 Prozent, bei Innovationen um bis zu 25% anzuheben. „Das ist eine wichtige Maßnahme, um massive Kostensteigerungen auszugleichen. Die BNetzA sollte nach Inkrafttreten des Gesetzes angesichts massiv gestiegener Kosten für Material und Finanzierung zeitnah Gebrauch davon machen", fordert Peter. Insgesamt blieben die Erneuerbaren durch den Entwurf jedoch weiterhin schlechter gestellt als konventionelle Energieträger und die Investitionsspielräume würden beschränkt. „Der Abschöpfungsmechanismus bleibt so komplex und mit rechtlichen Fragen behaftet wie zuvor. Eine klare Befristung fehlt und bei den Langfristverträgen haben sich nur für bestimmte Anlagentypen Verbesserungen ergeben", so Peter.
Unverhältnismäßig verschärft habe sich die Lage für Power Purchase Agreements (PPA) und damit für den marktgetriebenen Ausbau der Erneuerbaren. Nur Altverträge, die vor dem 1. November 2022 abgeschlossen wurden, sowie der erste PPA-Vertrag von Neuanlagen sollen ein Wahlrecht für eine Abschöpfung auf Grundlage der realen Erlöse erhalten. „Vertrauensschutz hätte auch hier bedeutet, auf Rückwirkung zu verzichten und den Stichtag für PPAs auf den 1. Dezember zu legen", so Peter.
„Die umfassende Erlösabschöpfung trifft die Branche in einer schwierigen Zeit mit inflationsbedingt gestiegenen Kosten und einer angespannten globalen Wirtschaftslage. Die Bundesregierung muss im kommenden Jahr dringend nachlegen und die geplante Entfesselung starten." (BEE)

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