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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Stationärer Handel: Kunden mit Zahlungsauswahl nicht überfordern
Kunden, die im stationären Einzelhandel mit Karte zahlen wollen, dürfen von der Technik auch künftig nicht überfordert werden. Deshalb setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) für eine handhabbare Umsetzung der ab Juni 2016 vorgeschriebenen Anwenderauswahl ein. „Die Behörden sollten die europäische Verordnung kundengerecht und praxisorientiert umsetzen“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Nach der mit der europäischen Verordnung zu Interbankenentgelten festgelegten Anwenderauswahl muss den Kunden bei Zahlungskarten mit zwei oder mehr Zahlungsanwendungen (Co-badging) die Gelegenheit gegeben werden, die bevorzugte Anwendung auszuwählen und dazu gegebenenfalls auch die Vorauswahl des Händlers zu überschreiben. Dies erfordert technische Anpassungen der Software an den Zahlungsterminals. Binnebößel: „Je nach Interpretation der Verordnung könnte das zu komplexen Situationen führen, die sowohl den Kunden überfordern als auch die Zahlungsabwicklung unnötig verzögern.“
Für eine praxisnahe Umsetzung setzt der HDE deshalb gemeinsam mit anderen beteiligten Verbänden auf einen Vorschlag, nach dem Kunden, die Wert auf eine Auswahl eines bestimmten Zahlungsmittels auf einer Karte legen, durch Drücken auf eine „Auswahl-Taste“ ihr bevorzugtes System wählen können. Diejenigen Kunden, die keine Präferenz haben und die Vorgabe des Händlers nutzen möchten, können ohne umständliches Lesen von Anzeigen auf den Displays schnell und einfach ohne weiteren Tastendruck bezahlen. Über das präferierte Verfahren kann sich der Kunde problemlos am Ladeneingang sowie an der Kasse über Hinweise informieren, die bereits heute die angebotenen Verfahren mittels Akzeptanz-Logos präsentieren. Für die Umsetzung der Vorschrift zur Anwenderauswahl in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. (PdH)

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