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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Stapelhülsen: Patent bleibt aufrechterhalten
Am 30.01.2024 wurde in einer öffentlichen Anhörung beim Deutschen Patent-und Markenamt in München über das Patent für Stapelhülsen verhandelt und entschieden. Einspruchsverfahren endete nach über 6 Stunden mit dem Ergebnis, dass das Patent von Uwe Dominik aufrechterhalten bleibt - mit Einschränkungen. Um dies zu erreichen wurden sogenannte Hilfsanträge gestellt. Ein Hilfsantrag wird gestellt um den Patentanspruch einzuschränken. Diese Art von Hilfsanträgen sind im Einspruchsverfahren vor dem Patentamt eine übliche Vorgehensweise. Der Patentinhaber reduziert die technischen Ansprüche seines Patentes soweit, das ihm in seinem Schutzbereich wenig Einschränkungen entstehen und die Prüfungskommission das Patent aufrechterhält. Die Einschränkung schließt aus, dass die Stapelhülse ein fester Bestandteil der CC-Holme sein kann. Das würde bedeuten Stapelhülse und Holm müssten aus einem Stück gefertigt sein, was aber in der Praxis ohnehin nicht vorkommt und den technischen und wirtschaftlichen Wert des Patents deshalb nicht beeinträchtigt.
In wenigen Wochen wird durch das Patentamt eine Beschlussbegründung veröffentlicht. Danach ist es für Landgard möglich, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzureichen. Zum aktuellen Stand sagte Landgard-Vorstand Dirk Bader auf Nachfrage der GABOT-Redaktion: "Das DPMA hat einen Beschluss in einem erstinstanzlichen Verfahren getroffen und keine gerichtliche Entscheidung. Darin wurde festgestellt, dass das von Herrn Uwe Dominik eingereichte Patent für Stapelhülsen nicht in vollem Umfang aufrechterhalten werden kann. Lediglich aufgrund eines Hilfsantrages kann das Patent in einem sehr eingeschränkten Bereich aufrechterhalten werden. Wir verweisen hierzu auf die Niederschrift der öffentlichen Anhörung."
Uwe Dominik hat die Entscheidung positiv aufgenommen: "Das Patent ist nun gestärkt und kann durchgesetzt werden", sagte er. Da sein Patent nun weiterhin Bestand hat, könnten er jetzt gerichtlich gegen Patentverletzer vorgehen. Der Streit um die Stapelhülse wird also sicher eine Fortsetzung finden.

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