Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Spätfrost: Schadensmeldung ab sofort möglich

Obstbaubetriebe, die durch die Spätfröste im April existenzbedrohende Schäden erlitten haben, können ab sofort ihre Schäden bei der ADD melden.

Obstbauer in Rheinland-Pfalz können jetzt ihre Schäden an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) melden.

Schadensmeldung nach Spätfrösten ab sofort möglich

Landwirtschaftliche Unternehmen mit Erwerbsobstbau, die aufgrund von Schäden durch Spätfröste im April 2017 in ihrer Existenz bedroht sind, können von heute an ihre Schäden an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) melden. Dies teilte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit. Zur Meldung wurden auf der Homepage der ADD entsprechende Formulare eingestellt. Ein ebenfalls eingestelltes Merkblatt über das Verfahren ist unter: www.add.rlp.de zu finden.

Die Schadensmeldung muss bis Freitag, den 28.07.2017 erfolgen. Nach der Schadensmeldung und der Prüfung der Angaben durch die ADD und eine von dieser eingesetzten Schadenskommission können dann Anträge zur Zahlung einer Finanzhilfe durch das Land Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Dabei gelten folgende Bedingungen: Die Schäden für den gesamten Betriebszweig Obstbau müssen mehr als 30% der durchschnittlichen Jahreserzeugung erreichen. Es muss ein Mindestschaden von 3.000 Euro entstanden sein. Der Zuschuss beläuft sich auf ein Drittel der festgestellten Schadenssumme, höchstens 10.000 Euro.

Das Ministerium weist darauf hin, dass vor der Bewilligung der Finanzhilfe jeweils geprüft wird, in welchem Maße das Unternehmen durch die aufgetretenen Schäden in seiner Existenz betroffen ist. Hierzu sind im Antrag die Vermögensverhältnisse und Einkünfte des Unternehmens einschließlich ggf. vorhandener nichtlandwirtschaftlicher Vermögen und Einkünfte darzustellen. (mwvlw.rlp)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.