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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Sozialversicherung: Mindestgröße für Versicherungspflicht ändert sich
Ab dem 1. Januar 2014 werden die bisher regional unterschiedlichen Mindestgrößen für landwirtschaftliche Unternehmen, welche Voraussetzung für die Versicherungspflicht landwirtschaftlicher Unternehmer in der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) und Krankenkasse (LKK) sind, bundesweit vereinheitlicht.
Zukünftig wird die Mindestgröße für landwirtschaftliche Nutzflächen acht Hektar betragen, für Forstflächen 75 Hektar und für den Weinbau zwei Hektar. Eine Übersicht für alle Produktionsverfahren ist im Internet zu finden unter www.svlfg.de > Versicherung/ Beitrag > Versicherung Alterskasse > Mindestgröße.
Für die Versicherung in der LAK gilt für Unternehmen, welche die ab Januar 2014 geltende Mindestgröße nicht mehr erreichen, ein Bestandsschutz: Die Versicherung bleibt bestehen, sofern kein Antrag auf Befreiung gestellt wird. Diese Befreiungsmöglichkeit wird betroffenen Personen längstens bis zum 31. März 2014 eingeräumt.
Für die Versicherung in der LKK gilt dieser Bestandsschutz hingegen nicht: Für Unternehmer, deren Unternehmen die neue Mindestgröße nicht mehr erreicht, endet die Pflichtversicherung in der LKK. Sie können sich dort jedoch freiwillig weiterversichern.
Alle von dieser Neuerung betroffenen Versicherten werden persönlich von der SVLFG mit detaillierten Informationen und Hinweisen zu den Auswirkungen angeschrieben. (SVLFG)

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