Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Sortenschutz- und Lizenzrecht

Podiumsdiskussion der Fachgruppe Jungpflanzen.Sortenschutzfragen und Regelungen durch Lizenzverträge waren Thema einer internen Podiumsdiskussion der Fachgruppe Jungpflanzen anlässlich ihrer Mitgliederversammlung vom 21. bis zum 23. November in Isselburg/Rees. Moderiert von Prof. Dr. Bernhard Beßler (Hannover) diskutierte eine Runde aus Vertretern des Bundessortenamtes, von Lizenzagenturen, Patentanwälten, Züchtern und Vermehrern über aktuelle Probleme im Sortenschutz.

 

Von der Entwicklung neuer Sorten gehe ein erhebliches Innovationspotenzial für den deutschen Zierpflanzenbau aus, so die einhellige Meinung der Teilnehmer. Dies zu sichern müsse eine der Hauptaufgaben der Fachgruppe Jungpflanzen und ihrer Mitgliedsunternehmen sein. Die aufwändigen Züchtungsarbeiten könnten aber nur dann langfristig gesichert sein, wenn dem Züchter auch der notwendige Rückfluss von geschützten Sorten gesichert sei, so die Podiumsteilnehmer. Durch die gesetzlichen Regelungen zu abgeleiteten Sorten und die nicht klare Definition von Minimumabständen ist hier aus Sicht der Züchter ein zunehmender Missbrauch zu erkennen. Durch zu geringe Mindestabstände werde laut Josef Fischer (Hillscheid) häufig die Arbeit von Jahren in Kürze zunichte gemacht. Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, die Unterscheidungsmerkmale genau zu definieren, so Dr. Johann Habben vom Bundessortenamt in Hannover, sondern greife auf die Regelungen der UPOV (International Union for the Protection of New Varieties of Plants) zurück. Die enge Zusammenarbeit des Berufsstandes mit Bundessortenamt und den Arbeitsgruppen der UPOV sei dabei erheblich und müsse von den Züchtern noch intensiver genutzt werden. Auch die Regelungen zu abgeleiteten Sorten sind nur abstrakt vom Gesetzgeber geregelt. Schwellenwerte müssen erarbeitet, Abgrenzungen für abgeleitete Sorten bestimmter Arten definiert werden. Die Züchter sollten gemeinsam alle Möglichkeiten der Einflussnahme nutzen.

 

Sowohl in Sortenschutzfragen, als auch in den Fragen des Lizenzrechtes, gibt es laut Aussage von Dr. Gert Würtenberger (München) weiterhin Aufklärungsbedarf. Vor allem in Fragen des Nachbaues komme es immer wieder zu Konflikten, weil Inhalte von Lizenzverträgen nicht beachtet werden. Die rechtlichen Konsequenzen, die beim Missbrauch des Sortenschutzrechtes drohen, sind erheblich, so ist ein Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren möglich. Durch die Einstufung als gewerbliches Strafrecht besteht damit nicht nur ein Formalschutzrecht, vielmehr wird die wirtschaftliche Bedeutung maßgelblich berücksichtigt.

 

Der Vorstand der Fachgruppe appelliert an seine Mitglieder, in Sortenschutzfragen loyal miteinander umzugehen und gemeinsam Problemlösungen anzustreben. Die Fachgruppe wird als Ergebnis aus der Diskussion noch stärker als bislang Aufklärungsarbeit betreiben. Die Mitglieder der Fachgruppe werden dazu aufgerufen, sich intensiv in die Arbeit der UPOV einzubringen, um die von ihnen gewünschten Regelungen mit beeinflussen zu können. (ZVG)

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