Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Sortenschutz in der EU

Aufgabe des Europäischen Sortenamtes (CPVO) mit Sitz im französischen Angers ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Sortenschutzsystems, das sich über die 25 Mitgliedsstaaten erstreckt. Damit ist der Schutz des geistigen Eigentums an Pflanzenzüchtungen gewährleistet.

Dirk Theobald, Leiter der Technischen Abteilung des CPVO, erläuterte in einem Kolloquium Pflanzenproduktion an der Universität Göttingen die Unterschiede der Verfahren im Sortenwesen: Während der Sortenschutz internationalen Regeln (beispielsweise dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz neuer Pflanzenzüchtungen - UPOV) unterliegt, ist die Sortenzulassung Sache der Mitgliedsstaaten. Rechtsgrundlage in Deutschland stellt das Saatgutverkehrsgesetz dar, das eher dem Verbraucherschutz zuzurechnen ist.

Das UPOV-Übereinkommen beinhaltet ausdrücklich die Möglichkeit, geschützte Sorten ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur weiteren Züchtung verwenden zu können. "Die Vorzüge des europäischen Verfahrens liegen darin, dass der Antragsteller einen Antrag stellt und eine Entscheidung für alle Mitgliedsstaaten der EU erhält", zeigte Theobald auf. "Vor Einführung dieses Systems musste das in jedem Land einzeln erfolgen." Der Antrag kann beim CPVO direkt oder bei einer nationalen Behörde gestellt werden.

 

Für jede Pflanzenart liegen Merkmalstabellen vor. Alle diese Merkmale müssen im Rahmen einer technischen Prüfung untersucht werden. Die Zuständigkeiten für einzelne Kulturen sind festgelegt: So prüft beispielsweise das Bundessortenamt in Hannover neben anderen Prüfämtern Weizen- und Gerstensorten, während Maissorten in Spanien und Frankreich geprüft werden. Das CPVO fertigt zusammen mit den nationalen Prüfämtern technische Protokolle als Entscheidungsgrundlage für den Verwaltungsrat des CPVO an. Ein Sortenschutz wird erteilt, wenn die Kriterien Neuheit, Homogenität, Beständigkeit, Unterscheidbarkeit sowie eintragbare Sortenbezeichnung erfüllt sind. Die Entscheidungen werden im Amtsblatt des CPVO veröffentlicht. Seit dem Gründungsjahr 1995 bis 2005 wurden etwa 23.000 Anträge bearbeitet. Mit mehr als 60% stellten die Zierpflanzen den größten Anteil dar. Im Jahr 2005 gingen 2.733 Anträge ein, 1.879 Sortenschutztitel wurden erteilt. Insgesamt wurden beim Gemeinschaftsamt bisher Anträge für Sorten von mehr als 1.100 Pflanzenarten gestellt.

 

Dr. Ute Zöllner, aid

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