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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Sonderausschuss Landwirtschaft: Stimmt für Änderungen in der GAP
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte sich in den Beratungen auf EU-Ebene für Regelungen eingesetzt, die zu einem gut ausbalancierten Verhältnis zwischen den Umwelt- und Klimazielen der EU und weniger Bürokratielast für die Landwirtschaft führen. Die Bundesregierung teilt daher das Ziel der Europäischen Kommission, die Landwirtinnen und Landwirte von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Das BMEL hatte sich zudem für eine dauerhafte Ausnahmeregelung bei GLÖZ 8 (Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente) bis zum Ende der aktuellen GAP-Förderperiode starkgemacht, um mehr Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern zu erzielen. Das BMEL hatte sich gleichzeitig in Brüssel dafür eingesetzt, geeignete alternative Maßnahmen zu ergreifen, um das Ambitionsniveau der GAP hinsichtlich der Umwelt- und Naturschutzziele zu halten und somit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Green Deals zu erhalten.
Nach der regierungsinternen Diskussion, hat sich Deutschland letztlich enthalten, weil die Vorschläge der EU-Kommission eine pauschale Absenkung der Schutzstandards bedeuten, ohne andere Maßnahmen zu etablieren, die das gesellschaftlich gewünschte Klima-, Arten- und Umweltschutzniveau erhalten. Da die Änderung an den GAP-Basisverordnungen insgesamt Vereinfachungen, Planungssicherheit und kurzfristige ökonomische Vorteile für die Landwirtinnen und Landwirte mit sich bringen, wäre für das BMEL auch eine Zustimmung zum Vorschlag der EU-Kommission grundsätzlich denkbar gewesen.
Die Änderung an den europäischen GAP-Basisrechtsakten werden nun im deutschen GAP-Strategieplan für 2025 verankert. Zur Ausgestaltung der notwendigen Rechtsänderungen ist das BMEL bereits im Austausch mit den Ländern und den anderen Bundesressorts.

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