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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Schweiz: Versorgungsengpass beim Dünger aufgefangen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat deshalb am 20. Dezember 2021 eine Pflichtlagerfreigabe beschlossen. Damit soll einer möglichen Mangellage begegnet und die Versorgung des Landes mit Dünger sichergestellt werden.
Stickstoffdünger ist derzeit nur beschränkt verfügbar und das wenige Wochen vor der ersten Düngung zu Beginn der Vegetationsperiode. Die Schweiz ist für Stickstoffdünger vollständig auf Importe angewiesen. Der Versorgungsengpass in der Düngemittelversorgung hat vier Ursachen:
- Die Produktion von Ammoniak, einem Hauptbestandteil des Stickstoffdüngers, wurde weltweit wegen der hohen Erdgaspreise gedrosselt.
- Wichtige Produzentenländer führten Exportrestriktionen ein.
- Erschwerend hinzu kommen weltweite Logistikprobleme und Unwetterereignisse, die sich auf Produktionskapazitäten negativ auswirken.
- Das zeitweise ausgeprägt tiefe Rhein-Niedrigwasser sowie die extrem hohe Nachfrage nach Schüttgutfrachtern für zusätzliche Kohletransporte in Deutschland behinderten im November/Dezember 2021 den Dünger-Import vorübergehend zusätzlich.
Die Versorgung des Landes mit Dünger kann ohne einen Einsatz der Pflichtlager, trotz Anstrengungen der Branche, höchstwahrscheinlich nicht gewährleistet werden.
Rückgriff auf Pflichtlager in zwei Schritten
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat bereits Anfang Dezember beschlossen, dass Pflichtlagerhalter, wo nötig, auf 20% der gesamten Pflichtlagermenge zurückgreifen dürfen. Diesen Schritt kann das BWL in eigener Kompetenz veranlassen.
Angesichts der aktuellen Versorgungssituation kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dünger-Pflichtlager in größerem Umfang als 20% benötigt werden. Das WBF hat deshalb am 20. Dezember 2021 per Verordnung eine Pflichtlagerfreigabe genehmigt. Die Verordnung tritt am 15. Januar 2022 in Kraft.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) wird anschließend die Bezugslimiten sowie den Zeitraum definieren, innerhalb welchem Pflichtlagerbestände zur Verfügung stehen. Die Schweiz hält insgesamt rund 17.000 Tonnen Reinstickstoff an Pflichtlager. Dies entspricht einem Drittel einer Vegetationsperiode. (BWL)

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