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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Schweiz: Überprüfung von Chlorothalonil
Im Prozess zur gezielten Überprüfung von 15 Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorothalonil steht die nächste Etappe bevor: Wie in diesem Verfahren vorgesehen, wird das BLW ab dem 30. Juli 2019 den Organisationen, denen gemäß Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) ein Beschwerderecht zusteht, die Möglichkeit zu einer Stellungnahme geben.
Das BAG wird dann im Herbst 2019 den Entscheid zur Bewilligung der Produkte mit dem Wirkstoff Chlorothalonil fällen können.
Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in der Landwirtschaft seit den 70er-Jahren als Fungizid eingesetzt wird, insbesondere zum Schutz von Getreide gegen zahlreiche Krankheiten. Im Rahmen der Überprüfung wurden gewisse Abbauprodukte im Grundwasser in zu hohen Mengen gemessen.
Zur raschen Korrektur dieser neuen Situation erwägt das BLW in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), die Bewilligung für alle Fungizide mit diesem Wirkstoff zu widerrufen.
Stärkung des Zulassungsverfahrens
In den letzten Jahren wurden die Anforderungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verschärft. Produkte, die vor 20 Jahren zulassungsfähig waren, sind es nicht zwingend auch heute noch. Mit der Überprüfung älterer Produkte lässt sich in Erfahrung bringen, ob diese die aktuellen Anforderungen nach wie vor erfüllen. Bei Bedarf werden die Anwendungsvorschriften der Produkte angepasst, und wenn dies nicht ausreicht, werden die Bewilligungen widerrufen. (BLW)

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