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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Schweiz: Neuorganisation der Pflanzenschutzmittelzulassung
Der Bundesrat hat außerdem die Kompetenzen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gestärkt, das künftig für die Beurteilung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt zuständig ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird die Beurteilung des Einflusses von Pflanzenschutzmitteln auf den Schutz der Pflanzen verantworten.
Am 17. Februar 2021 hatte der Bundesrat beschlossen, die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel vom BLW zum BLV zu transferieren und die Rolle des BAFU im Zulassungsverfahren zu stärken. Damit setzt er die Empfehlungen eines externen Evaluationsberichts aus dem Jahr 2019 um. An seiner Sitzung vom 17. November hat der Bundesrat nun eine Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) verabschiedet, die diese Anpassungen per 1. Januar 2022 konkretisiert.
Mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Zulassungsorgane zu stärken, wurden die Kompetenzen der vier am Zulassungsverfahren beteiligten Ämter (BLW, BLV, BAFU und SECO) neu definiert.
Das BLV übernimmt ab dem 1. Januar 2022 neben der Beurteilung der Toxizität für den Menschen und der Risiken für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender sowie Anwohnerinnen und Anwohner neu auch die Verantwortung für die Zulassungsstelle und für die PSMV. Um die Unabhängigkeit der Zulassungsstelle innerhalb des Amtes zu wahren, wird sie organisatorisch von der mit der Risikobeurteilung betrauten Einheit getrennt und ist direkt dem Amtsdirektor des BLV unterstellt.
Das BAFU ist künftig für die Beurteilung der Umweltaspekte zuständig. Insbesondere wird es die Risiken für das Grundwasser und Nichtzielorganismen wie beispielsweise Vögel beurteilen.
Das BLW zeichnet in Zukunft zusammen mit Agroscope für die Beurteilung des Einflusses von Pflanzenschutzmitteln auf den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen verantwortlich.
Die Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ist weiterhin für den Schutz der beruflichen Anwenderinnen und Anwender zuständig.
Der Steuerungsausschuss "Chemikalien und Pflanzenschutzmittel", bestehend aus den Direktorinnen und Direktoren des BAFU, des BAG, des BLV, des BLW und des SECO, wird die Strategie für die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln definieren.
Die Verabschiedung dieser Gesetzesänderungen durch den Bundesrat ist ein erster Schritt im Hinblick auf die Optimierung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel. Zusätzliche Anpassungen der PSMV insbesondere zur Verbesserung der Transparenz und der Kommunikation werden dem Bundesrat bis im zweiten Halbjahr 2023 unterbreitet.

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