Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Schweiz: Neuer Gesamtarbeitsvertrag

Die Grüne Branche in der Schweiz hat einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Dieser bietet mehr Ferientage und eine Erhöhung der Mindestlöhne für Fachkräfte im Garten- und Landschaftsbau.

Nicht nur die Beschäftigten des Garten- und Landschaftsbau bekommen künftig mehr Lohn. Bild: GABOT.

Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz GBS haben den Gesamtarbeitsvertrag GAV für die Grüne Branche überarbeitet. Der Vertrag gilt für die Betriebe Garten-und Landschaftsbau, Baumschulen, Zierpflanzenproduzenten und für die Verkaufsgärtnereien. Die gewichtigste Änderung für die Mitarbeitenden in der Branche ist die Ferienregelung: Neu gelten 25, ab dem fünfzigsten Altersjahr 30 Tage Ferien. Trotz der durch die Corona-Pandemie unsicheren wirtschaftlichen Lage einigten sich die Parteien auf eine Erhöhung des Mindestlohnes einer Fachkraft mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis und drei Jahren Erfahrung im Bereich Garten-und Landschaftsbau auf 4.750 Franken (ca. 4.394 Euro) pro Monat. In den ersten drei Jahren darf dieser Lohn um maximal 250 Franken unterschritten werden. Die Mindestlöhne der übrigen Kategorien und Bereiche bleiben unverändert. Zusätzlich müssen obligatorisch Löhne unter 4.000 Franken um 0,5% angehoben werden.

Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche gilt für vier Jahre. Ihm sind alle Mitgliedfirmen von JardinSuisse unterstellt, die ihren Sitz in der deutschen Schweiz (außer in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Schaffhausen) haben. Er regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1.300 Betrieben mit gegen 12.000 Mitarbeitenden. (JardinSuisse)

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