Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Schweiz: Frostschäden ab 1. Januar 2018 versicherbar

In der Schweizer Landwirtschaft hat der Frühlingsfrost von Ende April 2017 katastrophale Schäden verursacht.

In der Schweiz sind Frostschäden an Obst- und Beerenkulturen ab 1. Januar 2018 versicherbar.

Der Frühlingsfrost von Ende April 2017 hat katastrophale Schäden in der Schweizer Landwirtschaft verursacht. Vor allem bei Obst, Beeren und Reben entstanden Ernteausfälle von deutlich über 50 Mio. Franken. Obschon bereits im Frühling 2016 lokal Spätfrostschäden auftraten, muss bis in die 1970er- und 1980er-Jahre zurückgeblickt werden, um solch extreme und flächendeckende Frühlingsfröste zu beobachten. Leider nimmt das Risiko infolge der Klimaerwärmung nicht ab, sondern eher zu. Als Folge der fortgeschrittenen Vegetationsentwicklung im Frühling nimmt die Frostempfindlichkeit zu.

Die Schweizer Hagel Versicherung, als Versicherungsgenossenschaft der Bauern für die Bauern, reagiert zeitnah auf die 2017er-Ereignisse und führt per 1. Januar 2018 nebst der bereits angebotenen Frostzusatzversicherung für Reben auch eine Frostzusatzversicherung für Obst und Beeren ein. Diese mit Produzenten abgestimmte Lösung garantiert bei Frühlingsfrostschäden den versicherten Obst- und Beerenproduzenten/innen einen Ertrag von mindestens 55%. Die gewählte Deckung, in Form einer teilweisen Kompensation des Ertragsausfalls, sichert dem Betrieb die Liquidität und ermöglicht ein Weitermachen. Zudem lässt sie eine markttaugliche Prämiengestaltung zu und berücksichtigt die Tatsache, dass solche Risikoabsicherungen in der Schweiz - anders als in vielen anderen Ländern - nicht staatlich gefördert werden.

Die Frostzusatzversicherung für Obst und Beeren wird zusammen mit Hagel- und/oder weiteren Elementarschaden-Deckungen angeboten. Sie kann bis spätestens am 28. Februar 2018 abgeschlossen werden. (Quelle: Schweizer Hagel)

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